Fachgutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung. Das Gericht weicht in Fachfragen aber nicht ohne triftige Gründe vom Gutachten ab. Ein Gutachten stellt namentlich dann keine rechtsgenügliche Grundlage dar, wenn gewichtige, zuverlässig begründete Tatsachen oder Indizien seine Überzeugungskraft ernstlich erschüttern. Privatgutachten haben nicht den gleichen Stellenwert wie von Behörden oder Gerichten eingeholte Gutachten. Privatgutachten sind als Bestandteil der Parteivorbringen aber darauf hin zu prüfen, ob sie die Schlussfolgerungen des behördlich bestellten Gutachtens derart zu erschüttern vermögen, dass davon abzuweichen ist. Im konkreten Fall kam das Gericht zum Schluss, dass die