{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2017-07-07", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2017-OG-V-16-43_2017-07-07.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/11617", "Checksum": "6a112b9d7d31126ae237e9fe3b5a6028"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2017_OG V 16 43"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 07.07.2017 2017_OG V 16 43"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassenverkehrsrecht. Art. 29 Abs. 2 BV. Art. 13 Abs. 2 KV. Art. 32 Abs. 3 SVG. Art. 108 SSV. Art. 19 Abs. 1 lit. a VRPV. "}], "ScrapyJob": "446973/59/1992", "Zeit UTC": "05.01.2026 07:10:26", "Checksum": "943c382632373fe38df9b96761bca0a8", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 07.07.2017 2017_OG V 16 43\nRegeste:\nStrassenverkehrsrecht. Art. 29 Abs. 2 BV. Art. 13 Abs. 2 KV. Art. 32 Abs. 3 SVG. Art. 108 SSV. Art. 19 Abs. 1 lit. a VRPV. \n\n b) Wie sich aus den Fachgutachten der TEAMverkehr.zug AG vom 16. April 2014\n(nachfolgend: Fachgutachten) und der Wirkungsanalyse der verkehrsteiner AG vom 14.\nJanuar 2016 (nachfolgend: Wirkungsanalyse) sowie der Dokumentation ergibt, bestehen auf\ndem Abschnitt der Klausenstrasse im Ortskern von Bürglen, auf welchem die Tempo-30-\nZone vorgesehen ist (Teilstrecke Stotzigweg - Schulgasse), an mehreren Stellen\nSicherheitsdefizite. Die Linienführung der Klausenstrasse ist auf der fraglichen Strecke\nkurvenreich, woraus sich kurze Sichtweiten auf die Fahrbahn ergeben. Besonders akut ist\ndie Problematik im Bereich des Fussgängerstreifens unterhalb der «Adler-Kurve». Die\nUnübersichtlichkeit dieser Fussgängerquerungsstelle stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko\ndar, weil Fussgänger erst spät erkennbar sind (vergleiche Fachgutachten, S. 14;\nWirkungsanalyse, S. 13 f., Dokumentation, S. 10 f.). An dieser Stelle ergibt sich auch eine\nHäufung der Unfälle, wobei einer dieser Unfälle Todesfolgen nach sich zog (Fachgutachten,\nS. 27 f.). Unübersichtlich sind gemäss Fachgutachten auch die «Meierturm-Kurve», welche\naus Fahrtrichtung Altdorf herkommend auf das Plateau im Bereich des Hotels Tell führt (S.\n12 f.), die dortigen senkrecht zur Fahrbahn angeordneten Parkplätze (S. 16), der\nKnotenpunkt Kirchplatz/Klausenstrasse (S. 15), die Parkierung bei der Urner Kantonalbank\n(S. 17) sowie die Ein-/Ausfahrt im Bereich Raiffeisenbank (S. 20 f.). Dem Gericht ist ferner\nbekannt, dass sich erst kürzlich auf der Meierturm-Kurve ein weiterer Unfall ereignet hat:\nEine Motorradfahrerin kollidierte mit einem Postauto (Medienmitteilung Kantonspolizei Uri Nr.\n102/2017 vom 01.07.2017, abrufbar: http://www.ur.ch/dl.php/de/5957c297998ff/MM_102-\n2017_Verkehrsunfall-Postauto_Motorrad_eine_Person_verletzt.pdf; zur Notorietät von\nöffentlich zugänglichen Publikationen: BGE 135 III 89 f. E. 4.1). Unter Sicherheitsaspekten\nungenügend ist auch die Trottoirsituation. Auf keiner Seite der Ortsdurchfahrt ist ein\ndurchgängiges Trottoir vorhanden. Einzelne Trottoirabschnitte fehlen ganz, so etwa im\nBereich der Parkplätze beim Hotel Tell, oder sie weisen eine ungenügende Breite auf, wie\netwa in der Meierturm-Kurve bergseits. Exemplarisch für die engen Trottoirverhältnisse ist\nauch die Situation beim Sportgeschäft Imholz: Wie aus der Wirkungsanalyse ersichtlich ist,\nmüssen sich die Fussgänger auf einem schmalen Streifen zwischen dem Verkehr der\nKlausenstrasse und den parkierten Fahrzeugen beim Sportgeschäft bewegen (S. 14\nAbbildung 3). Sicherheitsdefizite ergeben sich auch im Zusammenhang mit dem öffentlichen\nVerkehr. Die Linienbusse müssen aufgrund der schmalen Fahrbahn im Bereich der Adlerund der Meierturm-Kurve die Gegenfahrbahn oder das Trottoir überschleppen. Es ergeben\nsich häufig Konfliktsituationen mit dem Gegenverkehr (Wirkungsanalyse, S. 14, 16). Der\nPostplatz oberhalb der Adler-Kurve dient ferner als Bushaltestelle in beide Fahrtrichtungen.\nDies führt in diesem Bereich zu entsprechenden Fahrmanövern der Busse. So muss\nbeispielsweis der von Altdorf herkommende Bus für einen Halt beim Postplatz die\nGegenfahrbahn queren. Wie die Wirkungsanalyse zeigt, kommt es bisweilen auch vor, dass\nder Altdorfer Bus auf seiner Fahrbahn anhält, weil die Bushaltestelle (der Postplatz) besetzt\nist (S. 14 Abbildung 3). Der Postplatz wird auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt\n(zum Beispiel von Automobilisten als Wendeplatz), sodass insgesamt in diesem Bereich von\neiner regen gemischten Verkehrsnutzung auszugehen ist, welche zu Konflikten auf dem\nPlatz und beim Einmünden auf die Klausenstrasse führen kann (vergleiche Fachgutachten,\nS. 19). Zu bedenken sind ferner die häufigen freien Fussgängerquerungen zwischen dem\nParkplatz bei der Raiffeisenbank und der vis-à-vis gelegenen Bäckerei (Wirkungsanalyse, S.\n18 und 28 Abbildung 3). Hier stimmt die Lage des Fussgängerstreifens beim Postplatz oft\nnicht mit der Wunschlinie der Fussgänger überein. Eine grosse Anzahl Bäckereikunden,\nwelche auf den Parkplätzen der Raiffeisenbank parkiert, wählt offenbar den direkten Weg\nüber die Strasse (vergleiche Dokumentation, S. 15). Insgesamt ergeben sich auf dem\nfraglichen Strassenabschnitt, welcher durch den Ortskern von Bürglen führt und auf welchem\nsich diverse Verkehrsteilnehmer (Fussgänger [Schulkinder, ältere Leute, Kunden der\nGeschäfte im Ortskern, Kirchenbesucher], Automobilisten, Busse) auf engem Raum\nbegegnen, erhebliche Sicherheitsdefizite, die nach geeigneten (Gegen-)Massnahmen rufen.\n\n"}