c) Im vorinstanzlichen Verfahren vertrat Rechtsanwältin Isabelle Schwander den Beschwerdeführer als Vertretungsbeiständin. Das Mandat als Vertretungsbeiständin beruht auf einer Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Uri vom 2. Oktober 2015. Das Mandat besteht im Wesentlichen darin, die Interessen des Beschwerdeführers (geboren 16.02.2011) in der hier interessierenden Erbschaftangelegenheit zu wahren. Wie aus der Verfügung der KESB hervorgeht, war für die Ernennung der Person als Vertretungsbeiständin erforderlich, dass es sich hierbei um einen zur berufsmässigen Rechtsvertretung zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin handelt.