Hat der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin eine Doppelfunktion, beispielsweise wenn der beigezogene Rechtsanwalt zugleich Verwaltungsratsmitglied einer prozessierenden AG ist, besteht Anspruch auf eine Parteientschädigung, wenn das berufsspezifische anwaltliche Handeln im Vordergrund gestanden hat. Im konkreten Fall war die Rechtsanwältin des minderjährigen Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Rechtsmittelverfahren zugleich dessen Vertretungsbeiständin nach Kindesschutzrecht. Die Vorinstanz verweigerte die Zusprache einer Parteientschädigung trotz Obsiegens. Die von der KESB als Vertretungsbeiständin eingesetzte Rechtsanwältin wurde aber gerade deshalb ernannt, weil sie als solche zur