c) Aus den Akten lässt sich ferner entnehmen, dass es zwischen der Beschwerdeführerin und dem Rektor des BWZ in der Vergangenheit offenbar zu Kommunikationsproblemen gekommen war und deswegen regelmässige Gespräche institutionalisiert wurden. Schriftliche Aufzeichnungen existieren nur von drei Gesprächen (vom 27.10.2015, 12.05.2016, 17.05.2016). Dass in diesen Gesprächen eine Kündigungsabsicht kundgetan worden wäre, ist nicht dokumentiert. Noch am 20. Juni 2016 äusserte ein Mitglied der Vorinstanz (Schulkommission) in einem E-Mail an deren Präsidentin, dass die bisher geführten Gespräche zwischen der Beschwerdeführerin und dem Rektor «leider nichts gebracht» hätten.