Diese Verkehrsbeschränkungen wiederum basieren auf dem Konzept zur Nutzung der Reussuferwege, welches vom der Baudirektion angehörenden Amt für Tiefbau erstellt wurde. Es kann unter diesen Umständen ebenso nicht bezweifelt werden, dass die gleichen Personen, die an der Instruktion und Beratung im Beschwerdeverfahren mitgewirkt haben, zuvor bereits bei der Erstellung des Konzepts und insbesondere beim Erlass der vorinstanzlich angefochtenen Verfügung (Verkehrsbeschränkungen) beteiligt waren. Damit waren aber am Erlass der Verfügung dieselben Personen beteiligt, welche später auch an der Beurteilung der Beschwerde diese Verfügung betreffend mitwirkten.