Zwar hat die Vorinstanz damit einen verbindlichen und hoheitlichen Entscheid gefällt, in der Sache ging und geht es aber um den Erlass von generell-abstrakten Rechtssätzen, konkret um den Erlass des Reglementes über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Nord zwischen dem Urnersee und Erstfeld. Anders als dies sonst beim Erlass von Reglementen üblich ist, haben die Bürger dank dem vorangehenden Einspracheverfahren die Möglichkeit Einwände vorzubringen und insoweit in gewissem Masse beim Erlass des Reglements mitzuwirken.