Wird die Beschwerde bei einer unzuständigen eidgenössischen oder kantonalen Behörde eingereicht, ist sie unverzüglich dem Bundesgericht zu übermitteln. Nichteintreten auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde und Weiterleitung an das Bundesgericht. Obergericht, 24. November 2017, OG V 16 32 Aus den Erwägungen: