Art. 2 Abs. 3 RPBG hält fest, dass die Begriffe, Messweisen und die damit verbundenen Masse, wie sie sich aus der IVHB und dem Reglement ergeben, im Anhang zum Reglement enthalten sind. Der Anhang ist Bestandteil des Reglements. Im Anhang zum RPBG wird sodann wörtlich beziehungsweise grafisch der Anhang 1 (Begriffe und Messweisen) und der Anhang 2 (Skizzen) zur IVHB wiedergegeben. Der Kanton Uri hat somit per 1. Januar 2012 den Beitritt zur IVHB erklärt und die Anhänge zur IVHB in einen eigenen kantonalen Vollzugserlass, das RPBG, überführt. Die Vorschriften der Gemeinden, die dem PBG oder darauf gestützter Ausführungsbestimmungen widersprechen, gelten als aufgehoben (Art.