Baurecht. Art. 9 BV. Art. 106 Abs. 1 KV. Art. 18 Abs. 1 und 3 PBG. Art. 2 Abs. 1 und 3 Reglement zum Planungs- und Baugesetz (RPBG). Baubegriffe. Gemeindeautonomie. Begriff des Untergeschosses. Der Kanton Uri ist der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten und hat die Anhänge zur IVHB in einen eigenen kantonalen Vollzugserlass, das RPBG, überführt. Die Baubegriffe sind damit im interkantonalen und kantonalen Recht abschliessend definiert. Im konkreten Fall definierte die bisherige Bauordnung der Gemeinde ein Untergeschoss anders als gemäss IVHB beziehungsweise RPBG.