Im vorliegenden Verfahren stellten sich verfahrens- und formellrechtliche Fragen, welche in ihrer Komplexität deutlich über dem Durchschnitt liegen. So musste geklärt werden, wie die Rechtskontrolle des Kantons zu erfolgen hat und welches das anwendbare (Verfahrens-)Recht ist (E. 1a ff. hievor). Die Frage der Handlungsfähigkeit der Beschwerdegegnerin, aber auch die zahlreichen eingereichten Unterlagen verursachten einen überdurchschnittlichen Aufwand. Der Streitwert kann zudem als überdurchschnittlich hoch bezeichnet werden. Es rechtfertigt sich daher die Spruchgebühr angemessen zu erhöhen und auf Fr. 5'000.-- festzulegen.