Der Gebührenrahmen beträgt im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 500.-- bis 8‘000.-- (Art. 2 Abs. 1 Gerichtsgebührenverordnung i.V.m. Art. 18 Abs. 1 Gerichtsgebührenreglement). Die Spruchgebühr für eine Angelegenheit mittlerer Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beträgt nach Praxis der Verwaltungsrechtlichen Abteilung Fr. 2'500.-- (Beschluss Obergericht des Kantons Uri [Verwaltungsrechtliche Abteilung] vom 20.11.2015). Im vorliegenden Verfahren stellten sich verfahrens- und formellrechtliche Fragen, welche in ihrer Komplexität deutlich über dem Durchschnitt liegen.