Bei Nichteinhalten drohe eine Konventionalstrafe von Fr. 5'000.-- aufwärts. Trotz Insistierens der anwesenden Mitglieder der Herbstversammlung wurden keine Einzelheiten des Aufhebungsvertrags bekannt gegeben. Am Ende stimmte die Herbstversammlung für die Variante «Schwamm drüber», das heisst, sich damit abzufinden, keine weiteren Informationen über den Aufhebungsvertrag zu erhalten. Inwiefern in den dokumentierten Äusserungen eine Verletzung der Stillschweigevereinbarung zu sehen wäre, erschliesst sich dem Gericht nicht. Die Beteiligten berufen sich ja auf die abgeschlossene Stillschweigevereinbarung und geben trotz Insistierens gerade keine Informationen über den Aufhebungsvertrag preis.