h) Für das Gericht steht die Frage der Konversion des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit den Umstrukturierungsplänen der Beschwerdegegnerin und der Reduktion der Pfarrpensen sowie der damit verbundenen beruflich-erwerblichen Neuorientierung des Beschwerdeführers. Die Konversion war nötig, um die in Aussicht gestellte neue Anstellung antreten zu können und um die neue Anstellung wiederum bemühte sich der Beschwerdeführer wegen den Sparplänen der Beschwerdegegnerin. Dass daneben auch spirituelle Gründe eine Rolle gespielt haben mögen und dass es womöglich ein langer innerlicher Prozess war, ist für die zu behandelnde dienstrechtliche Streitigkeit nicht von Belang.