In der Folge begannen Verhandlungen um eine vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses, welche – wie das dann auch vereinbart wurde – in beiderseitigem Interesse war. Die Beschwerdegegnerin konnte, wie erwähnt, den Umstrukturierungsprozess vorantreiben, dem Beschwerdeführer wurde ermöglicht, sich beruflich weiterzuentwickeln und eine erwerbliche Anschlusslösung zu finden. Wie der Beschwerdeführer zurecht vorbringt, handelt es sich um Vorgänge, wie sie bei Stellenwechseln häufig vorkommen. Am Ende fand man eine einvernehmliche Lösung und die Trennung konnte vorerst erfolgreich vollzogen werden.