Auf dem Weg über die Presse erfuhr die Beschwerdegegnerin, wer der neue Arbeitgeber des Beschwerdeführers war, nachdem sie zuvor nur gewusst hatte, dass der Beschwerdeführer eine nicht näher spezifizierte «neue Stelle» in Aussicht habe. In der Folge eskalierte die an sich mittels Aufhebungsvertrag beigelegte Streitigkeit (vergleiche Bst. B. ff. hievor).