Die Amtszeit dauerte bis 31. Mai 2016. bb) Aufgrund der geringen Mitgliederzahl war zunehmend infrage gestellt, ob zwei Vollzeitpfarrpensen noch finanziell zu bewältigen waren. Im Januar 2013 begannen konkrete Arbeiten zur Überarbeitung des Organisationsstatuts (angefochtene Verfügung, S. 2 Ziff. 2). Die Konsultationen der damals noch existierenden und später abgeschafften beziehungsweise reduzierten Kirchgemeinden (vergleiche E. 1c hievor) ergaben, dass Sparmassnahmen getroffen werden mussten und dass sich insbesondere die Reduktion der Stellenprozente der Pfarrer als Massnahme aufdrängte (Zwischenbericht von Tilly Hollemann-Koerten vom Oktober 2013;