aa) Die Beschwerdegegnerin besetzte noch im Jahr 2010, als der Beschwerdeführer für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren wiedergewählt wurde, zwei Pfarrstellen zu je 100 Prozent. Allerdings wurde anlässlich der Wiederwahl die Frage aufgeworfen, ob bei einer Mitgliederzahl von 1'800 die Pfarrstellen in diesem Ausmass finanziell noch tragbar sind (Protokoll der Kantonalen Frühjahrsversammlung vom 04.05.2010, S. 2 f. Ziff. 5). Der Beschwerdeführer hatte in der Folge die Stelle für die Kirchgemeinden Erstfeld/Urner Oberland sowie Ursern (Pensum 100 %) inne. Die Stelle der Kirchgemeinde Altdorf war durch einen anderen Pfarrer (Pensum 100 %) besetzt. Die Amtszeit dauerte bis 31. Mai