Es handle sich vorliegend um Vorgänge, wie sie bei Stellenwechseln – auch bei Tendenzbetrieben – regelmässig vorkämen. Im Aufhebungsvertrag vom 13./14. März 2014 werde ausdrücklich festgehalten, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Beschleunigung des vom Kirchenrat initiierten Umstrukturierungsprozesses diene und die vom Kirchenrat befürwortete berufliche Weiterentwicklung des Beschwerdeführers ermögliche.