Mit Schreiben vom 29. April 2015 führte die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri aus, sie hätte keine Vereinbarung über eine Abgangs- und Lohnausfallsentschädigung abgeschlossen, wenn sie über die Konvertierung und den Übertritt von X zur Katholischen Kirche von diesem „ungefragt“ orientiert worden wäre. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri stellte in Aussicht, die bereits in ihrem Schreiben vom 19. Februar 2015 genannten Beträge verfügungsweise zurückzufordern und setzte X eine Frist zur Vernehmlassung. Mit Schreiben vom 16. Juli 2015 bestritt X innert erstreckter Frist die Forderungen erneut und hielt an seiner Verrechnungsforderung von Fr. 15'000.-- fest. F.