Mit Schreiben vom 19. Januar 2015 bestritt die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri die Verrechnungsforderung und forderte X zur Rückzahlung der Fr. 25'496.50 auf. In diesem Schreiben stellte die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri zudem in Aussicht, dass sie die Rückzahlung der bereits geleisteten Abgangs- und Lohnausfallsentschädigung gestützt auf Willensmängel prüfen werde. In der Zwischenzeit war bekannt geworden, dass X per 1. August 2014 bei der Katholischen Kirchgemeinde Giswil eine neue Stelle angetreten und diese seit November 2013 zumindest in Aussicht hatte. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche