Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri leistete in der Folge die Abgangsentschädigung von Fr. 79'650.35 netto sowie die Lohnausfallentschädigung von Fr. 35'801.25 netto an X. Nach Überprüfung der insgesamt geleisteten Zahlungen stellte die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri fest, dass sie Fr. 25'496.50 zu viel an X ausbezahlt hatte. Dies zeigte sie X mit Abrechnung vom 29. September 2014 an. Mit Schreiben vom 21. November 2014 machte X wegen angeblicher Verstösse gegen die Stillschweigeklausel für Fr. 15'000.-- die Verrechnung geltend. C.