X war seit dem 1. April 1990 (Arbeitsvertrag vom 03.01.1990, ersetzt durch Arbeitsvertrag vom 22.01.2010) bei der Evangelisch-Reformierten Landeskirche Uri, Altdorf, als Gemeindepfarrer angestellt. Nach diversen Sitzungen, Gesprächen und Verhandlungen schlossen X und die Evangelisch-Reformierte Landeskirche Uri am 13./14. März 2014 einen Aufhebungsvertrag, in welchem das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien per 31. Juli 2014 aufgelöst wurde. Die Parteien vereinbarten überdies eine Abgangsentschädigung von 6 Monatslöhnen inklusive Anteil 13. Monatslohn und eine Lohnausfallentschädigung sowie eine Stillschweigeklausel mit Konventionalstrafe von Fr. 5'000.-- pro Verstoss. B.