Das Stipendienreglement will der unterschiedlichen finanziellen Situation von alleinlebenden Personen und Personen in wirtschaftlicher Verbundenheit gerecht werden, indem entsprechende Unterscheidungen zwischen alleinstehenden und verheirateten Personen getroffen werden. Nachdem eheähnliche Lebensgemeinschaften zwar nicht der Ehe gleichzustellen sind, dieser aber doch sehr nahekommen (eben eheähnlich sind), liegt es auf der Hand im Rahmen der Lückenfüllung auf die Regelung für verheiratete Personen analog abzustellen.