in Rechenschaftsbericht über die Rechtspflege des Kantons Uri in den Jahren 1996/1997, Nr. 25 S. 70 f. E. 2b mit Hinweisen; Alain Griffel, in Alain Griffel [Hrsg.], Kommentar zum Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich, 3. Aufl., Zürich 2014, § 23 N. 4 und 23). Zum Zeitpunkt der Stellungnahme vom 13. Oktober 2016 war die Rechtsmittelfrist überdies längst abgelaufen. Als erneut eingereichte und die bereits eingereichte Beschwerdeschrift allenfalls ersetzende Verwaltungsgerichtsbeschwerde kann die Eingabe vom 13. Oktober 2016 daher nicht angesehen werden.