c) Das von der Beschwerdegegnerin ins Feld geführte Argument einer degenerativen Erkrankung ist zwar lediglich eine Vermutung des Vertrauensarztes, welche dieser darauf gründet, dass "sonst die Mammahypertrophie bereits viel früher Beschwerden [hätte] verursachen müssen". Es wäre der Beschwerdeführerin jedoch zumutbar gewesen, vor dem Eingriff eine weitere ärztliche Untersuchung abzuwarten.