b) Die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien "Gewebereduktion von 500 Gramm oder mehr beidseits" sowie "keine Adipositas" werden von der Beschwerdeführerin klar erfüllt. So betrug ihr Gewicht unbestrittenermassen seit jeher 57 kg bei einer Körpergrösse von 160 cm, was einem BMI von 22.3 entspricht (vergleiche vorstehend E. 4e). Im Operationsbericht vom 25. November 2014 ist die Rede von "Liposuction 300ml je Seite" sowie "Resektion von 520g links, 510g rechts". Insgesamt wurde demzufolge pro Seite deutlich mehr als 500 Gramm Gewebe entfernt, gemäss Dr. med. J.G. Poëll rund 800 Gramm pro Seite (Bericht vom 01.12.2014).