b) Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, als sich ihre seit jeher grossen Brüste im Rahmen der Menopause nochmals deutlich vergrössert hätten, seien vermehrt starke bewegungs- und belastungsabhängige Schmerzen aufgetreten. Die Symptome seien ihr zwar schon bekannt gewesen, doch habe die zusätzliche Brustvergrösserung zu einer deutlichen Zuspitzung der Problematik geführt. Eine degenerative Erkrankung sei bei ihr noch nie diagnostiziert worden.