6. Zu prüfen ist als erstes, ob die Hypertrophie körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert verursacht hat und Ziel des Eingriffs die Behebung dieser krankhaften Begleitumstände als der eigentlichen Krankheitsursache war, wobei gemäss übereinstimmender Auffassung der Parteien Verspannungen im Nacken- und Rückenbereich, Spannungskopfschmerzen und Einschneiden der BH-Träger zur Diskussion stehen.