Die Patientin habe sich bewusst ohne vorliegende Kostengutsprache zur Reduktionsplastik entschieden. Es handle sich aber sicher nicht um Beschwerden, die sich erst in den letzten Wochen ausgebildet hätten und ein Ausmass angenommen hätten, dass quasi ein dringlicher Eingriff hätte vorgenommen werden müssen. Die empfohlene Zweitmeinung beziehungsweise ärztliche Untersuchung hätte durchaus abgewartet werden können. Als Diagnose im Operationsbericht werde eine Synmastie genannt, was im vorliegenden Fall eindeutig keinen Krankheitswert darstelle und nur einen ästhetischen Eingriff begründen könnte.