Andere Ursachen, insbesondere degenerative Erkrankungen der Wirbelsäule seien nicht ausgeschlossen worden. Die verlangte vorausschauende Beurteilung der Wirksamkeit des ersuchten Eingriffs könne nun nicht mehr erbracht werden. Die eindeutige und alleinige Wirksamkeit des ersuchten Eingriffs könne aufgrund der bis zum Operationstermin vorliegenden Dokumente nach wie vor bezweifelt werden. Die Patientin habe sich bewusst ohne vorliegende Kostengutsprache zur Reduktionsplastik entschieden.