in einer solchen Situation die Reduktionsplastik auch Sinn. Gemäss seinen Kenntnissen erfülle die Operation auch sämtliche Kriterien für eine gesetzlich vorgeschriebene Kostenübernahme. Er fügt nebenbei noch an, dass die Patientin seit der Operation beschwerdefrei sei und auch die vorbestehenden Atembeschwerden bereits "verschwunden" seien. Inwieweit die Operation zukünftige Kosten verhindere (Physiotherapiesitzungen), lasse sich natürlich nur schätzen.