Je nachdem entfällt eine Kostenübernahmepflicht für die Reduktionsplastik. In casu Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, da die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht gehalten gewesen wäre, die noch vor der Operation vom Krankenversicherer angekündigte Begutachtung durchführen zu lassen. Indem die Beschwerdeführerin die Operation am vorgesehenen Termin trotzdem durchführen liess, hat sie eine den Sachverhalt möglicherweise klärende präoperative Begutachtung verunmöglicht. Obergericht, 24. November 2016, OG V 15 46 Aus den Erwägungen: