Die Konzessionserteilung ist Disposition über kantonale Hoheits- und Souveränitätsrechte. Für einen Privaten besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Wasserrechtskonzession. Es handelt sich bei der Konzessionsvergabe um einen politischen Entscheid, gegen den das Rechtsmittel der Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht zulässig ist. Der Konkurrenzentscheid ist ebenfalls als politischer Entscheid zu werten. Mit dem Konkurrenzentscheid verbessert der bevorzugte Bewerber lediglich seine Anwärterposition auf Verleihung des Wasserrechts.