Inwiefern es sich um für die Erzielung von Einkünften notwendige Aufwendungen handeln sollte, wird nicht dargetan. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts den Prozessstoff aus den Akten zusammenzusuchen und diesen zu konstruieren. Soweit darauf eingetreten, Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Obergericht, 16. September 2016, OG V 15 33 (Das Bundesgericht trat auf die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten nicht ein, BGE 2C_974/2016/2C_975/2016/2C_976/2016/2C_977/2016 vom 12.12.2016) Aus den Erwägungen: