Militärpflichtersatz. Art. 35 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3, Art. 26 Abs. 4 WPEG. Art. 49 Abs. 1 lit. a, b und c WPEV. Pass- und Schriftensperre wegen Nichtbezahlung von Ersatzabgaben. Eine Pass- und Schriftensperre kann für geschuldete Ersatzabgaben, die vor Antritt des Auslandurlaubes veranlagt wurden, angeordnet werden. Im konkreten Fall war die betroffene Person ins Ausland verreist, es war aber nicht ausgewiesen, gestützt auf welche Grundlagen welcher Betrag als Ersatzabgabe geschuldet gewesen wäre.