Darin wird nicht festgelegt, wann ein genetischer Untersuch auf ein Marfan-Syndrom angebracht ist. Eine Mutationssuche ist indiziert zur Absicherung einer klinischen Verdachtsdiagnose und/oder als Grundlage weiterer Entscheidungen zur medizinischen Versorgung (http://www.marfan.de/diagnose/68-indikationen-fuer-eine- molekulargenetische-diagnostik-bei-verdacht-auf-marfan-syndrom.html, abgerufen am 26.01.2016). Unbehelflich ist deshalb das Argument des Beschwerdeführers, bei einer Erweiterung der Aortenwurzel und einer pathogenen Mutation im FBN1-Gen könne gemäss Gent-Nosologie die Diagnose Marfan-Syndrom gestellt werden.