Das Ziel einer Behandlung ist "die Behebung der krankhaften Begleitumstände als der eigentlichen Krankheitsursache" (BGE 9C_890/2015 vom 14.04.2016 E. 3.3). Wird durch die Liposuktion eine Beschwerdereduktion/-freiheit erreicht, welche danach mittels Tragen von Stützstrümpfen erhalten werden kann, werden die Begleitumstände damit (zumindest zu einem grossen Teil) behoben. Auch wenn gemäss Dr. med. S. Wagner eine Heilung mit einer Liposuktion nicht generell möglich und der Langzeiteffekt noch ungeklärt ist, sprechen doch die bisherigen Studien und auch der Erfolg der Behandlung bei der Beschwerdeführerin für eine Wirksamkeit der Liposuktion bei Lipödem.