Lediglich 19.4 Prozent der Patientinnen benötigten eine Weiterführung der konservativen Therapiemassnahmen in unveränderter Intensität, bei allerdings (wie gesagt) signifikanter Beschwerdereduktion. Der angestrebte Nutzen – der nicht einzig eine komplette Beschwerdefreiheit beinhalten kann – wurde somit bei 22 Prozent ganz, bei 58 Prozent zu einem grossen Teil und bei 19 Prozent immerhin zu einem kleinen Teil erreicht. Das Ziel einer Behandlung ist "die Behebung der krankhaften Begleitumstände als der eigentlichen Krankheitsursache" (BGE 9C_890/2015 vom 14.04.2016 E. 3.3).