c) Den Ausführungen des Gutachters lässt sich entnehmen, dass die (bei allen Lipödem-Patientinnen vorhandene) ästhetische Komponente bei der Beschwerdeführerin klar im Hintergrund stand. Schon Dr. med. U. Lautenschlager hielt im Bericht vom 13. Februar 2013 fest, bei der Liposuktion handle es sich nicht um einen kosmetischen Eingriff, es handle sich um eine medizinische Erkrankung. Auch Dr. med. M. Jenzer schrieb im Bericht vom 30. Juli 2014, das Lipödem habe die Patientin so sehr behindert, dass ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt sei; das ästhetische Problem sei nicht der Grund zur angebrachten Therapie.