Er spricht bei Frage Nr. 4 von einer "relativen Objektivierbarkeit", welche in einer Synthese des Facharztes aus Anamnese und Befunden beruhe, wobei er die von der Beschwerdeführerin beschriebenen Beschwerden, verbunden mit der Klinik, als absolut typisch für Patientinnen mit einem symptomatischen Lipödem bezeichnet. Auf die Frage Nr. 7 – ob die Beschwerden, welche auf das Lipödem zurückzuführen waren, derart erheblich gewesen seien, dass ihnen aus objektiver Sicht Krankheitswert im Rechtssinne zugekommen sei – antwortet er jedoch mit einem klaren "Ja, im physischen und psychischen Sinne". Die psychische stehe klar hinter der physischen Komponente.