a) Die Beschwerdegegnerin hält fest, es sei zwar ein gewisser Leidensdruck ersichtlich. Die Beeinträchtigung entspreche aber nicht einem Krankheitswert ("Die Symptomatik in den Beinen war nicht im klassischen Sinne ein Schmerz, wie man sich sticht oder schneidet. Es war einfach ein Schwere- und Müdigkeitsgefühl, an welches sie sich aber gewöhnt hatte und als normal ansah, bis sie anderes erfuhr."). Diese Aussage decke sich mit den Ausführungen im vertrauensärztlichen Untersuchungsbericht vom 14. April 2014. Die von Dr. Wagner erwähnten ästhetischen Beeinträchtigungen seien nicht von derartiger Schwere, dass sie einen Krankheitswert begründeten.