5. Die Entwicklung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin wurde im Zwischenentscheid des Obergerichts vom 24. April 2015 ausführlich dargelegt. Darauf wird verwiesen. Am 6. November 2015 wurde die Beschwerdeführerin im RehaCenter Bad Zurzach angiologisch begutachtet. Dr. med. S. Wagner erstattete das Gutachten am 12. November 2015.