Das Ziel einer Behandlung ist vielmehr "die Behebung der krankhaften Begleitumstände als der eigentlichen Krankheitsursache". Nach dem Prinzip der Zweckmässigkeit muss diejenige Behandlungsmethode gewählt werden, welche den besten diagnostischen oder therapeutischen Nutzen aufweist. Notwendig ist dabei eine Vorkehr nur dann, wenn sie in medizinischer Hinsicht zur Erzielung des Erfolges unentbehrlich und unvermeidlich ist. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist nur dann erfüllt, wenn bei vergleichbarem medizinischem Nutzen die kostengünstigste Variante gewählt wird.