{"Signatur": "UR_OG_004", "Spider": "UR_Gerichte", "Datum": "2016-09-09", "PDF": {"Datei": "UR_Gerichte/UR_OG_004_2016-OG-V-14-43_2016-09-09.pdf", "URL": "https://www.ur.ch/_rte/publikation/9221", "Checksum": "ed49b936c1e4fb3ebbedb643844b1a14"}, "Scrapedate": "2026-01-05", "Num": ["2016_OG V 14 43"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung 09.09.2016 2016_OG V 14 43"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Uri Obergericht Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Uri  Verwaltungsrechtliche Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KV. Art. 3 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG. Art. 25 und Art. 32 Abs.1 KVG. Lipödem. 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November 2015 wurde die Beschwerdeführerin im RehaCenter Bad\nZurzach angiologisch begutachtet. Dr. med. S. Wagner erstattete das Gutachten am\n12. November 2015.\n\na) Dr. med. S. Wagner stellt im Gutachten folgende Diagnosen: Lipödem der\nunteren Extremitäten im Stadium II (St. n. beidseitiger Liposuktion der Unterschenkel\n[19.04.2013] und der Oberschenkel [15.01.2014], aktuell: Fortführen einer konsequenten\nKompressionstherapie bei persistierenden leichten Symptomen); Lipohypertrophie, DD\nbeginnendes Lipödem der oberen Extremitäten vom Oberarmtyp; Primäre, Rest-\n/Rezidivvarikosis: beidseits (St. n. Varikose-Operation 11.2009 [Dr. Jenzer], St. n. Duplex-\nSchaumsklerosierung und anschliessender Miniphlebektomien der varikös veränderten\nSeitenäste bei Stumpfrezidiv der V. saphena magna mit Seitenastvarikose am Ober- und\nUnterschenkel am 06.02.2013 [Dr. Lautenschlager], rechts: persistierende Seitenvarikose an\nlateralem Ober- und Unterschenkel, links: persistierende Astvarikose aus dem Schritt mit\nVarikose an Ober- und Unterschenkel); Status nach Operation linkes Knie bei Arthrose;\nStatus nach Analsphinkter-Ca (Status nach intermediärer Anlage eines Anus praeter 2005\nfür 6 Monate, Status nach lokaler Radiotherapie); Adipositas (BMI 33.9 kg/m2).\n\nb) Zur Frage, ob die bisherigen Untersuchungen für die Festlegung der Diagnose\ngeeignet gewesen seien, hält er fest, die in den aktuellen Leitlinien geforderten Kriterien zur\nDiagnostik seien ausnahmslos alle erfüllt. Die von der Patientin beschriebenen Beschwerden\nseien typische Symptome für Patientinnen mit einem Lipödem. Hierzu gehörten: schwere\n(Blei-) Beine, Schmerzen bei Berührung oder schon in Ruhe, im Tagesverlauf zunehmende\nSchwellung der Beine, schlanke Füsse aber dicke Waden, frustranes Ansprechen auf\nGewichtsreduktion, Unfähigkeit Stiefel zu tragen, Disproportion Ober-/Unterkörper,\nHosenträgerin, Meiden öffentlicher Bäder oder Abdecken der Beine. Häufig fänden sich in\nder Anamnese vorgängige Varikoseoperationen, weil viele Beschwerden identisch oder\nzumindest ähnlich seien, aber postoperativ keine oder nur eine partielle Besserung zu\nbeobachten sei. Immer wieder beobachte er eine kontinuierliche Reduktion des\nArbeitspensums. Es bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen den beschriebenen\nBeschwerden und dem Leiden.\n\nc) Den Beschwerden, die auf das Lipödem zurückzuführen waren, komme aus\nobjektiver Sicht im physischen und psychischen Sinne Krankheitswert im Rechtssinne zu.\nDie Patientin habe in den letzten Jahren ganz offensichtlich an einer ausgeprägten\nLipödemsymptomatik gelitten und sei gelegentlich abends nur noch mit Mühe in der Lage\ngewesen, die Beine ins Bett zu heben. Die psychische Komponente (Beine abdecken,\nTragen langer Hosen, keine Stiefel tragen können) stehe bei der Patientin klar hinter der\nphysischen Komponente.\n\nd) Da die Ursache des Lipödems nicht bekannt sei, gebe es keine kausale\nTherapie. Die Therapieoptionen beinhalteten folglich (Leitlinie 2009 der Deutschen\nGesellschaft für Phlebologie, S. 66) eine Beschwerdebesserung/\n-beseitigung durch Ödemreduzierung mittels konservativer Massnahmen und eine Reduktion\ndes Fettgewebes mittels operativer Verfahren. Die Liposuktion sei in der Fachwelt eine heute\nzunehmend akzeptierte Therapieoption zur Behandlung des Lipödems. Allerdings gebe es\nbisher nur wenige Studien, die die Wirksamkeit bestätigten. Da Langzeitstudien über 5 und\nmehr Jahre fehlten, sei eine definitive Aussage über die Wirtschaftlichkeit noch nicht\nmöglich. Gemäss den Leitlinien 2009 sei die Zweckmässigkeit der Liposuktion ohne\nvorgängiges Ausschöpfen der konservativen Therapie formal gegeben, gemäss den\naktualisierten Leitlinien 2015 wäre dies nicht mehr der Fall, da zuerst die konservative\nTherapie ausgeschöpft sein müsse.\n\ne) Gefragt nach alternativen Behandlungsmethoden schreibt Dr. med. S. Wagner,\ndie komplexe physikalische Entstauungstherapie sei der Patientin nie konsequent\nvorgeschlagen, oder wenn vorübergehend eingesetzt, wahrscheinlich nicht korrekt oder\ninkonsequent umgesetzt worden.\n\nf) Es hätten mit Sicherheit ausgeprägte Beschwerden vorgelegen, die durchaus\nals krankheitswertig einzustufen seien. Eine Frau mit einem symptomatischen Lipödem\nempfinde aber immer auch eine ästhetische Beeinträchtigung, die unter Umständen\nebenfalls Krankheitswert aufweisen könne. Diese habe auch bei der Patientin bestanden, sei\naber hinter den Beinbeschwerden angestanden.\n\ng) Die Patientin leide immer noch an leichten Beschwerden, wie vor der Operation.\nDiese würden aber gemäss Aussage der Patientin nur noch einen Bruchteil des Ausmasses\nvon vor der Operation erreichen. Durch das Tragen der Kompressionsstrümpfe – diese\nrutschten im Unterschied zu den vor der Operation getragenen nicht mehr und schnitten über\ndem Rist nicht mehr ein – sei sie praktisch beschwerdefrei.\n\n"}