Aufgrund dieser Erwägungen und des Umstandes, dass es sich bei der hier fraglichen Liegenschaft um das Haus handelte, in welchem der Erblasser aufgewachsen ist – er also seit jeher am gleichen Ort gelebt hatte – und das Haus von aussen betrachtet als Einheit erscheint, dürfte es sich für diesen zu Lebzeiten nicht als relevant erwiesen haben, ob nun AAA oder BBB seine Adresse war. Die unterschiedliche Adresserfassung dürfte diesem Umstand geschuldet sein und damit mehr auf Nachlässigkeit und Nichtbeachtung beruhen, denn auf tatsächlichem Wohnen in verschiedenen Haushalten.