Den Geschwistern dürfte aufgrund der Tatsache, dass ihr Bruder an der BBB aufgewachsen ist, eher diese Adresse als Adresse des Erblassers präsent gewesen sein, auch wenn möglicherweise die Adressnummer AAA den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen hat. Die Angaben in der Steuererklärung wiederum waren vorgedruckt, das heisst, dass die bisherige Adressangabe jeweils übernommen wurde, da sie unwidersprochen blieb. Kurz: Angaben aus eigenem Antrieb lauteten überwiegend auf AAA, Angaben lautend auf BBB sind dagegen überwiegend entweder auf passives Nichtwidersprechen beziehungsweise Nichtbeachten oder auf Angaben der Geschwister, denen die elterliche Adresse präsent war, zurückzuführen.