Diese auf eigene Veranlassung getätigten Angaben des Erblassers und der Beschwerdeführerin basieren mit anderen Worten auf ihrer im Alltag gelebten Auffassung ihres Zusammenlebens. Die Indizien, welche für einen Haushalt des Erblassers an der BBB sprechen, sind dagegen überwiegend auf die Angaben in der Steuererklärung beziehungsweise Einwohnerkontrolle sowie den Angaben der Geschwister zurückzuführen. Den Geschwistern dürfte aufgrund der Tatsache, dass ihr Bruder an der BBB aufgewachsen ist, eher diese Adresse als Adresse des Erblassers präsent gewesen sein, auch wenn möglicherweise die Adressnummer AAA den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen hat.