Dass der Erblasser in diesem Haus zusammen mit der Mutter in einem Haushalt gewohnt, während dessen Lebenspartnerin im selben Zweifamilienhaus in einer separaten Wohnung gelebt hätte, ist zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber doch unwahrscheinlich. Die ideelle Verbundenheit mit dem Lebenspartner dürfte, was die Wohnsituation anbetrifft, eher zu der Annahme führen, dass die Mutter alleine im einen Haushalt und der Erblasser zusammen mit der Beschwerdeführerin im anderen Haushalt gelebt hat.