Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Kostenauflage an die Beschwerdeführerin, da die Beweismittel erst mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht wurden und die Beschwerdeführerin bei pflichtgemässem Verhalten bereits im Veranlagungs- oder Einspracheverfahren zu ihrem Recht hätte kommen können. Obergericht, 26. Februar 2016, OG V 14 35 (Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten ab, BGE 2C_164/2016 vom 21.04.2016) Sachverhalt: A.